| Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bella Bags Handelskontors
Geltungsbereich |
Probedrucken, Digitalproofs werden dem AG in Rechnung gestellt. Bei von BB zu vertretenden Änderungen oder Nachbesserungen der Druckform trägt BB die Kosten. Entsorgung und Verwertung Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, beinhalten unsere Preise keinerlei Entsorgungs-kosten, Grüner Punkt, Interseroh, DSD-Gebühren o.ä.. Der AG verpflichtet sich selbst eine Rücknahme oder Verwertung inkl. Nachweis gemäß der Verpackungsverordnung sicherzustellen oder entsprechende Vereinbarungen mit einem anerkannten Entsorger zu schließen. BB wird hiermit von allen Verpflichtungen freigestellt, der AG haftet gegenüber BB für alle daraus entstandenen Kosten. Schutz- und Urheberrechte 1. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung ist allein der AG verantwortlich, ebenso hinsichtlich des Urheberrechts an von ihm bereitgestellten Unterlagen wie Fotomotiven, Illustrationen, Werbetexten und ggf. Persönlichkeitsrechten. BB ist bei allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. 2. Das Eigentums- und Urheberrecht gilt auch für Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen von BB. Diese darf der AG Dritten nicht zugänglich machen. Lieferung, Verpackung, Versand 1. Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 2. Die angegebenen Lieferzeiten gelten stets annähernd. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Posteingang der unterschriebenen Auftragsbetätigung, unter der Voraussetzung der AG stellt zum gleichen Tage druckbare Daten zur Verfügung. Falls noch Einzelheiten der Durchführung zu klären sind beginnt die vereinbarte Lieferfrist mit dem Tage der Klärung letzter Details. 3. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn BB die Ware am Tage vor der vereinbarten Frist im Herstellungswerk abgesandt hat bzw., bei Produktion im Ausland, die Ware sich auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland befindet. 4. Bei nachträglicher Auftragsänderung ist BB an die ursprünglich zugesagte Lieferfrist nicht mehr gebunden. Eine neue Lieferfrist ist schriftlich zu vereinbaren. 5. Bei höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Unwetter, Maßnahmen der öffentlichen Hand, z.B veränderte Zollbestimmungen, werden die Vertragspartner für die Dauer der Störung die vereinbarte Lieferfrist angemessen verlängern. Dies gilt auch bei Streik, Aussperrung und unvermeidlichen Betriebsstörungen, sofern dadurch die Einhaltung der Lieferfrist unmöglich wird. Hierzu gehören auch Hemmnisse die BB bei objektiver Betrachtungsweise nicht selbst zu vertreten hat, insbesondere allgemeine Rohstoff- u. Energieknappheit, Verkehrsengpässe, Arbeitskämpfe, Krieg, Aufruhr, Attentate sowie Brand. BB verpflichtet sich den AG bei Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich zu unterrichten. 6. Falls die Ware nach Ablauf der vereinbarten Frist nicht geliefert wurde, kann der AG weder die Annahme der Ware verweigern noch vom Vertrag zurücktreten und muss BB eine angemessene Nachfrist setzen. 7. BB haftet für ordnungsgemäße und branchenübliche Verpackung und nimmt den Versand mit der gebotenen Sorgfalt vor. Die Haftung beschränkt sich jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 8. Schriftlich vereinbarte Fixtermine sind nach Bestätigung durch BB verbindlich. 9. Bei Lieferung ist der AG verpflichtet die Ware anzunehmen und am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit für die zu liefernde Ware ausreichend Staukapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die Lieferung erfolgt an Bordsteinkante. Toleranzen 1. Gewichtsabweichungen: Abweichungen des Flächengewichtes bzw. Materialstärke richten sich nach jenen in den Lieferbedingungen der Erzeuger der verwendeten Materialien. 2. Maßabweichungen: BB steht bei allen Lieferungen das Recht auf geringfügige herstellungsbedingte Maßabweichungen zu. Diese sind Länge + Breite +/- 5 %. 3. Mengenabweichungen: Bei Sonderanfertigungen behält sich BB eine Mehr- bzw. Minder-lieferung bis zu 20% der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge vor. 4. Trotz gewissenhafter Ausführung können bei Papier- und Kunststofftragetaschen farbliche |
Differenzen zum vom AG gelieferten Druckmuster entstehen. Diese Abweichungen sind in der Materialbeschaffenheit begründet, die vom Andruck oder Digitalproof abweicht. Durch Glanz- oder Mattkaschierung oder sonstige Veredelung kann ein verändertes Druck/Farbbild entstehen, was beim Entwurf zu berücksichtigen und nicht von BB zu verantworten ist. Druck und Farben 1. BB verwendet für den Druck handelsübliche Druckfarben. Wenn besondere Ansprüche an die Farben, wie z. B. Lichtbeständigkeit, Alkalieechtheit, Reibbeständigkeit usw. gestellt werden, muß der AG schriftlich bei Auftragserteilung besonders darauf hinweisen. Aufgrund der unterschiedlicher Materialien und Papiere behält sich BB kleinere Abweichungen zum Standard-Farbfächer - HKS, Pantone oder Euroscala - vor. Insbesondere der Druck auf Baumwoll-, pp non woven- und PE- Taschen kann zur Farbskala Abweichungen aufweisen weil die Materialbeschaffenheit eine andere ist als die des Druckpapiers der Farbskala. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zur Annahmeverweigerung der Ware oder zur Preisminderung. Probeabzüge werden vor Drucklegung nur in digitaler Form als Kontroll-pdf geliefert, analoge Probeabzüge nur auf Anforderung gegen Entgelt oder wenn BB es als unbdingt notwendig erachtet. 2. Auf PE-Folien werden grundsätzlich Glanzfarben angeboten und angewendet, z.B. HKS K oder Pantone C, es sei dann, der Kunde wünscht andere Farben. Ebenso kommen auf gestrichenen Papieren grundsätzlich Glanzfarben zum Einsatz; auf ungestrichenen Papieren werden die Mattfarben HKS N oder Pantone U verwendet. 3. Im Flexodruck gefertigte Papier- und Plastiktaschen werden bei einer Aufrasterung einer Farbe oder bei einem 4-Farbdruck tlw. im 24er Raster gedruckt. Die Rasterpunkte sind bei einer Betrachtungsweise von ca 20-30 cm sichtbar. Wenn sie auf eine Kante oder Schriftkante treffen können die Kanten unregelmäßig erscheinen. Weder Rasterpunktgröße noch Kanten können reklamiert werden, weil produktionstechnisch bedingt. 4. Markierungen und Symbole im Zusammenhang mit der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht werden mit gedruckt und können nicht reklamiert werden. Das gleiche gilt für herstellungsbedingte Passermarken oder Micropoints. BB darf am Taschenboden sein Hersteller-Logo mitdrucken. 5. Bei Druck auf farbigen Folien oder Papieren, auch naturfarbenen Papieren, treten beim Druck Farbverschiebungen zur Farbskala auf. Dies hat der Gestalter bei der Dateianlage und Farbwahl zu berücksichtigen. Der Druckausfall kann nicht reklamiert werden. 6. Druck auf bereits fertige Taschen kann aus techn. Gründen nie ganz standgenau erfolgen. Dies gilt insbesondere für Taschen aus flexiblem Material wie Baumwolle oder pp non woven. Diese Taschen sind handgefertigt, daher niemals vollkommen gleich, und können vom Stand deshalb auch nicht vollkommen gleich bedruckt werden. Standabweichungen können nicht reklamiert werden. Material und Ausführung 1. BB ist vom AG bei besonderen Eigenschaften des Füllgutes ausdrücklich und schriftlich zu unterrichten. Dies gilt insbesondere bei Anforderungen wie dem Lebensmittelrecht. 2. BB übernimmt keine Garantie für Weichmacherwanderungen, paraffinlösliche Farbstoffe oder Bindemittel oder ähnliche Migrationserscheinungen und für die sich daraus herleitenden Folgen. Der AG hat insbesondere bei der abzupackenden Ware ausdrücklich auf lebensmittelrechtliche Unbedenklichkeitsanforderungen hinzuweisen. Dies bedarf der Schriftform; bei Unterlassung haftet BB nicht. Eigentumsvorbehalt 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen Eigentum von BB. Wir behalten uns für die gelieferte Ware einen erweiterten Eigentums-vorbehalt vor. Werden Rechnungen aus laufenden Lieferungen mit Schecks bezahlt, bleibt das Eigentum bis zur Einlösung des Schecks bei BB. Wir behalten uns gegebenenfalls Sicherungen vor, die dem Wert der zu sichernden Forderungen entsprechen. 2. Der AG ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfügen, insbesondere sie zu verarbeiten und zu veräußern. |
Bei einem Weiterverkauf gelieferter Ware vor endgültiger Bezahlung geht die Kaufpreisforderung ohne weiteres und ohne besondere Abtretung an BB über. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hamburg. |