ALLEGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
des Bella Bags Handelskontors

Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des zwischen Auftraggeber, im folgenden AG, und Auftragnehmer, im folgendem BB, abgeschlossenen Vertrages.
2. Allen Angeboten und Aufträgen liegen die Bedingungen BBs zugrunde.
3. Abweichende Bedingungen des AG sind nur dann wirksam, wenn BB diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
4. Neben diesen Bedingungen gilt, auch bei Auslandsgeschäften, grundsätzlich das deutsche Recht.
5. Mündliche Absprachen sind nur dann wirksam, wenn die Vertragspartner diese ausdrücklich schriftlich anerkennen.
Angebot, Auftragsbestätigung und Auftrag
1. Alle Angebote und Auftragsbestätigungen müssen die Abmessungen in Zentimetern BxTxH, das Grammgewicht des Papiers pro m2, die genaue Bezeichnung der Papiersorte bzw. PE-Folie enthalten sowie genaue Farbbezeichnungen aufweisen.
2. BB bestätigt die Vertragsannahme stets schriftlich. Alle Daten des Vertragsgegenstandes sind in der Auftragsbestätigung festgehalten und müssen vom AG sorgfältig geprüft werden. Das Zustandekommen des Vertrages ist dann gegeben, wenn der AG die Auftragsbestätigung von BB unterschrieben und mit Datum und Stempel versehen an BB per Fax oder als Kopie per Post zurücksendet.
3. Nachträgliche Änderungen des Auftrags – verursacht durch den AG – berechtigen BB zur entsprechenden Änderung der dadurch beeinflussten Vertragspunkte. Die Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Das Angebot hat eine Gültigkeit von max. sechs Wochen, falls nicht anders im Angebot vermerkt. Sollte ein Auftrag nach Angebots­erstel­lung diese Frist überschreiten und die Rohstoffpreise, Materialkosten, Druckkosten oder sonstige Kosten sich verändert haben, darf BB ohne vorherige Ankündigung die aktuellen Preise berechnen. Bei größeren Preisschwankungen als 10%, ist BB verpflichtet diese sofort bei Bekannt­werden dem AG anzuzeigen.
5. Werden BB unter Hinweis auf § 321 BGB Vermögensverschlechterungen bekannt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, so kann er die ihm obliegende Leistung verweigern und vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin angefallenen Kosten werden berechnet und sind sofort fällig.
Preise
1. Angebotene Preise sind EURO-Nettopreise, gesetzliche Mehrwertsteuer wird zuzüglich berechnet.
2. Die Ware erhält der AG in der Regel gegen offene Rechnung. Zahlungsmodalitäten und Zahlungsziel werden bei Auftragserteilung festgelegt.
Lieferung und Fracht
1. BB liefert frei Haus oder ab Werk. Bei Lieferungen, die ab Werk erfolgen, wählen wir für den AG den unserer Meinung nach günstigsten Versandweg. Durch Versandwünsche des AG bedingte Mehrkosten gehen zu seinen Lasten. Gefahrübergabe ist ab Werk.
Druckvorstufe und Druckform
1. Der AG liefert BB, je nach Weiterverabeitung, eine für den Offset- bzw.- Flexodruck nach allen Regeln der modernen Druckvorstufe erstellte Daten oder aber reproduktionsfähige Vorlagen.
Änderungen
1. Kosten für nach Auftragserteilung vom AG veranlasste Änderungen von Entwürfen, Mustern, Probeandrucken, Digitalproofs werden dem AG in Rechnung gestellt. Bei von BB zu vertretenden Änderungen oder Nachbesserungen der Druckform trägt BB die Kosten.
Entsorgung und Verwertung
1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, beinhalten unsere Preise keinerlei Entsorgungs­kosten, Grüner Punkt, Interseroh, DSD-Gebühren o. ä. Der AG verpflichtet sich selbst eine Rücknahme oder Verwertung inkl. Nachweis gemäß der

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Verpackungsverordnung sicherzustellen oder entsprechende Vereinbarungen mit einem anerkannten Entsorger zu schließen. BB wird hiermit von allen Verpflichtungen freigestellt, der AG haftet gegenüber BB für alle daraus entstandenen Kosten.
Schutz- und Urheberrechte
1. Offsetdruckplatten oder Flexodruckplatten und –Zylinder werden dem AG anteilig in Rechnung gestellt und verbleiben nach Auftrag im Besitz von BB. Filme der Druckvorstufe kann der Auftraggeber gegen Transportgebühr abfordern.
2. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung ist der AG allein verantwortlich, ebenso hinsichtlich des Urheberrechts an von ihm bereitgestellten Unterlagen wie Fotomotiven, Illustrationen und Werbetexten. BB ist bei allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.
3. Für Layouts, Skizzen, Entwürfe und Reinzeichnungen in digitaler oder analoger Form, die vom AG bei BB in Auftrag gegeben wurden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
4. Das Eigentums- und Urheberrecht gilt auch für Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen von BB. Diese darf der AG Dritten nicht zugänglich machen.
Lieferung, Verpackung, Versand
1. Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
2. Die angegebenen Lieferzeiten gelten stets annähernd. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Posteingang der unterschriebenen Auftragsbetätigung, unter der Voraussetzung der AG stellt zum gleichen Tage druckbare Daten zur Verfügung. Falls noch Einzelheiten der Durchführung zu klären sind, beginnt die vereinbarte Lieferfrist mit dem Tage der Klärung letzter Details.
3. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn BB die Ware am Tage vor der vereinbarten Frist im Herstellungswerk abgesandt hat bzw., bei Produktion im Ausland, die Ware sich auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland befindet.
4. Bei nachträglicher Auftragsänderung ist BB an die ursprünglich zugesagte Lieferfrist nicht mehr gebunden. Eine neue Lieferfrist ist schriftlich zu vereinbaren.
5. Bei höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Maßnahmen der öffentlichen Hand, werden die Vertragspartner für die Dauer der Störung die vereinbarte Lieferfrist angemessen verlängern. Dies gilt auch bei Streik, Aussperrung und unvermeidlichen Betriebsstörungen, sofern dadurch die Einhaltung der Lieferfrist unmöglich wird. Hierzu gehören auch Hemmnisse die BB bei objektiver Betrachtungsweise nicht selbst zu vertreten hat, insbesondere allgemeine Rohstoff- u. Energieknappheit, Verkehrsengpässe, Arbeitskämpfe, Krieg, Aufruhr, Attentate sowie Brand. BB verpflichtet sich den AG bei Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich zu unterrichten.
6. Falls die Ware nach Ablauf der vereinbarten Frist nicht geliefert wurde, kann der AG weder die Annahme der Ware verweigern noch vom Vertrag zurücktreten und muss BB eine angemessene Nachfrist setzen.
7. BB haftet für ordnungsgemäße und branchenübliche Verpackung und nimmt den Versand mit der gebotenen Sorgfalt vor. Die Haftung beschränkt sich jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8. Schriftlich vereinbarte Versandtermine sind nach Bestätigung durch BB verbindlich.
9. Der AG verpflichtet sich am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit für die zu liefernde Ware ausreichend Staukapazitäten zur Verfügung zu stellen.
Toleranzen
1. Gewichtsabweichungen: Abweichungen des Flächengewichtes bzw. Materialstärke richten sich nach jenen in den Lieferbedingungen der Erzeuger der verwendeten Materialien.
2. Maßabweichungen: BB steht bei allen Lieferungen das Recht auf geringfügige herstellungsbedingte Maßabweichungen zu. Diese sind Länge + Breite +/- 5 %.
3. Mengenabweichungen: Bei Sonderanfertigungen behält sich BB eine Mehr- bzw. Minderlieferung bis zu 20% der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge vor.
5. Trotz gewissenhafter Ausführung können bei Papier- und Kunststofftragetaschen farbliche Differenzen zum vom AG gelieferten Druckmuster entstehen. Diese Abweichungen sind in der Materialbeschaffenheit begründet, die vom Andruck oder Digitalproof abweicht. Ferner kann durch spätere Glanzkaschierung, Mattkaschierung oder sonstige Veredelung ein verändertes Druckbild entstehen. Dies ist schon beim Entwurf zu berücksichtigen und nicht von BB zu verantworten, daher nicht reklamationswürdig.
Druck
1. BB verwendet für den Druck handelsübliche Druckfarben. Wenn besondere Ansprüche an die Farben, wie z. B. Lichtbeständigkeit, Alkalieechtheit, Reibbeständigkeit usw. gestellt werden, muß der AG schriftlich bei Auftragserteilung besonders darauf hinweisen. Kleinere Abweichungen der Farben behält sich BB vor. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Annahme der Ware oder zu einer Preisminderung. Probeabzüge werden vor Druck-legung nur unterbreitet, wenn es der AG es verlangt oder BB es für notwendig hält. Andrucke ab Maschine werden separat nach Aufwand berechnet.
2. BB übernimmt keine Garantie für Weichmacherwanderungen, paraffinlösliche Farbstoffe oder Bindemittel oder ähnliche Migrationserscheinungen und für die sich daraus herleitenden Folgen. Der AG hat insbesondere bei der abzupackenden Ware ausdrücklich auf lebensmittelrechtliche Unbedenklichkeits-anforderungen hinzuweisen. Dies bedarf der Schriftform; bei Unterlassung haftet BB nicht.
3. Bei Codierung sind die Codes mit BB auf technisch bedingte Herstellungs-mög-lich-keiten abzustimmen. Für die Richtigkeit des Codes und Platzierung ist der AG verantwortlich. Wegen der Toleranzen von Papier, Druckfarben und Leseeinrichtungen kann bei verschiedenen Auflagen keine Garantie übernommen werden.
4. Markierungen und Symbole im Zusammenhang mit der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht werden mit gedruckt und können nicht reklamiert werden. Das gleiche gilt für herstellungsbedingte Passermarken, Micropionts. BB darf am Taschenboden sein Hersteller-Logo mitdrucken.
Material und Ausführung
1. BB ist vom AG bei besonderen Eigenschaften des Füllgutes ausdrücklich und schriftlich zu unterrichten. Dies gilt insbesondere bei Anforderungen wie dem Lebensmittelrecht.
Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller bestehenden und künftigen Forderungen Eigentum von BB. Wir behalten uns für die gelieferte Ware einen erweiterten Eigentums­vorbehalt vor. Werden Rechnungen aus laufenden Lieferungen mit Schecks bezahlt, bleibt das Eigentum bis zur Einlösung des Schecks bei BB. Wir behalten uns gegebenenfalls Sicherungen vor, die dem Wert der zu sichernden Forderungen entsprechen.
2. Der AG ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfügen, insbesondere sie zu verarbeiten und zu veräußern. Bei einem Weiterverkauf gelieferter Ware vor endgültiger Bezahlung geht die Kaufpreisforderung ohne weiteres und ohne besondere Abtretung an BB über.
3. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z. B. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen usw. sind nicht zulässig.
Mängelansprüche und Kontrollpflicht
1. Probelieferungen, Vor-, Teil- und Gesamtauflagen sind unverzüglich vom AG durch eine Eingangs-kontrolle zu prüfen.
2. BB gewährleistet vertragsgemäße Güte und Beschaffenheit der Papier- und Kunststoff-tragetaschen. Er haftet insbesondere dafür, dass der Leistungsgegenstand die zugesicherten bzw. nach dem Vertrag ausdrücklich vorausgesetzten Eigenschaften hat und den Erfordernissen des Gesetzes, des Handelsbrauchs und der üblichen Technik entspricht.
3. Bei Konfektionierung und Weiterverbeitung per Hand, wie z. B. das Einsetzen einer Kordel, sind Toleranzen möglich. Dieses ist kein Gegenstand einer Minderung oder eines Mängelanspruches.
4. Ein anerkannter Mangel einer gelieferten Ware berechtigt den AG die Beseitigung des Mangels zu verlangen, den BB entweder durch Nachbesserung oder kostenlosen Austausch der vom AG ihm zurückzugebenden mangelhaften Waren gegen neue vertragsgemäße Waren vornehmen kann. Kann BB Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht vornehmen, so kann der AG Minderung oder Wandlung verlangen.
5. Bei der Herstellung von Papier- und Kunststofftragetaschen ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 5 % der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Liefe-rung führen, wenn eine Trennung von einwandfreier und mangelhafter Ware mit zumutbaren Mitteln möglich ist. In diesen Fällen kann nur Minderung und – sofern die Ware für den AG objektiv wertlos ist – Wandlung, nicht aber Schadenersatz verlangt werden. Sogenannte versteckte Mängel können nur innerhalb einer Frist von 6 Wochen seit Lieferung geltend gemacht werden.
6. BB ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, zu erheben. Dem AG steht ein Rücktrittsrecht dann zu, wenn BB mit der Mängelbeseitigung in Verzug kommt oder wenn diese nicht zum Erfolg führt.
7. Bei vollautomatischer Fertigung erfolgt automatische Zählung. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, diese seiner Lieferung und Mengenberechnung zugrunde zu legen.
8. Nicht sachgemäße Lagerung durch den AG schließt jeden Schadenersatz aus.
9. Schadenersatz kann in allen Fällen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Der Ersatz mittelbarer Schäden, wie z. B. wegen entgangenem Gewinn, ist ausgeschlossen.
Zahlung
1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware ausgestellt.
2. Zahlungsmodalitäten sind bei Auftragserteilung auszuhandeln. Wenn keine Zahlungs­moda­li­täten vereinbart sind, gilt die Zahlungsweise 1/3 des Rechnungsbetrages bei Auftrags­er­teilung, 1/3 bei Liefe­rung, 1/3 innerhalb von 10 Tagen. Litho- und Klischeekosten sind sofort fällig.
3. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
4. Die Zahlung hat per Bank-, Giro- oder Postgiroüberweisung zu erfolgen. Schecks werden nur in Ausnahmen, Wechsel werden nicht entgegengenommen.
5. Die Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen und die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge und sonstige Abzüge sind unzulässig.
6. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist BB zu keiner weiteren Lieferung aus irgend einem laufenden Vertrag verpflichtet.


Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hamburg.
Hamburg, im November 2009